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An die Kundmachung 004-1 Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2005 kundgemacht: Der Bericht des Obmannes GV Strohmeier von der am 7.10.2005 durchgeführten Ausschusssitzung für Kanalangelgegenheiten und örtliche Umweltfragen wird positiv zur Kenntnis genommen. Der Bericht des Obmannes GR Schmidlechner von der am 13. Oktober 2005 durchgeführten Ausschusssitzung für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und örtliche Raumplanung wird positiv zur Kenntnis genommen. Folgende Änderungen der Kanalgebührenordnung wurde beschlossen: § 2 Abs. 1: Die Kanalanschlussgebühr wird nach Belastungseinheiten ermittelt. Eine Belastungseinheit entspricht einem Betrag von € 702,67 exkl. Mwst. § 2 Abs. 2: Die Höhe der Anschlussgebühr richtet sich nach der Anzahl der Belastungseinheiten, beträgt jedoch je Kanalanschluss mindestens € 2.635,-- exkl. Mwst. § 4 Kanalbenützungsgebühren Abs.1 Ziff. 1.1 …….. für Liegenschaften, die von der Gemeinde Haigermoos ein Abwasserhausanschlusspumpwerk erhalten haben. ab 1.1.2006: 1 m³ kostet € 2,82 exkl.Mwst. Mindestgebühr: € 141,-- exkl. Mwst. (für 0–50 m³) ab 1.1.2007: 1 m³ kostet € 2,97 exkl.Mest. Mindestgebühr: € 148,50 exkl. Mwst. (für 0-50 m³) ab 1.1.2008: 1 m³ kostet € 3,12 exkl. Mwst. Mindestgebühr: € 156,-- exkl. Mwst. (für 0-50 m³) ab 1.1.2009: 1 m³ kostet € 3,27 exkl. Mwst. Mindestgebühr: € 163,50 exkl. Mwst. (für 0-50 m³) ab 1.1.2010: 1 m³ kostet € 3,42 exkl. Mwst. Mindestgebühr: € 171,-- exkl. Mwst. (für 0-50 m³) Diese Gebühr betrifft den gemessenen Trinkwasserzulauf, abzüglich des für eine landwirtschaftliche Viehtränke verwendeten und durch gesonderten Zähler gemäß § 5, Z.4 erfassten Trinkwasser- zulaufes. Anfallende Kosten für das Pumpwerk, wie z.B. Wartung, Strom, Reparatur, Versicherung, gegebenenfalls Austausch des Pumpwerkes sind von den Liegenschaftseigentümern zu tragen. Zif. 1.2: für Liegenschaften, die von der Gemeinde Haigermoos kein Abwasserhausan- schlusspumpwerk erhalten haben, da die anfallenden Abwässer im freien Gefälle einem Freispiegel- kanal zugeleitet werden können. Die Kanalbenützungsgebühr pro m³ steigert sich zu § 4 Abs. 1 ab 1.1.2006: 1 m³ kostet € 3,13 exkl. Mwst. ab 1.1.2007: 1 m³ kostet € 3,30 exkl. Mwst. ab 1.1.2008: 1 m³ kostet € 3,46 exkl. Mwst. ab 1.1.2009: 1 m³ kostet € 3,63 exkl. Mwst. ab 1.1.2010: 1 m³ kostet € 3,80 exkl. Mwst. Diese Gebühr betrifft den gemessenen Trinkwasserzulauf, abzüglich des für eine landwirtschaftliche Viehtränke verwendeten und durch gesonderten Zähler gemäß § 5, Z.4 erfassten Trinkwasserzulaufes. Alle anderen Punkte sollen gleich belassen werden. Vorbehaltlich einer finanziellen Zusage durch das Amt der OÖ. Landesregierung sollen im Jahr 2006 folgende Gemeindestraßen saniert werden: - Ringerschinger-Gemeindestraße mit einer Länge von ca. 700 Meter und einem Betrag von - Hehermooser-Gemeindestraße mit einer Länge von ca. 80 Meter und einem Betrag von Der Vertrag zwischen der Gemeinde Haigermoos und dem Maschinenring-Service über den Winterdienst hinsichtlich der Schneeräumung und Streuung im ganzen Gemeindegebiet von Haigermoos wurde abgeschlossen. Als Jahresgrundpauschale (Mindestsatz) wird ein Betrag von Als Stundensatz wird gleichgültig ob an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtstunden ein Betrag von Im Jahr 2006 werden folgende Bedarfszuweisungsanträge gestellt: Ein Wärmelieferungsübereinkommen für das geplante Gemeindezentrum sowie des Volksschulgebäudes mit der Bioenergie OÖ. wie in der letzten GR-Sitzung beschlossen, wird erst abgeschlossen, wenn genauere Berechnungen und geänderte Vertragspunkte vorliegen. Der Nachtragsvoranschlag für 2005 wurde wie folgt angenommen: Ordentlicher Haushalt: Dem Einnahmebetrag im ordentlichen Haushalt von € 830.900,-- stehen Ausgaben in der Höhe von € 908.400,-- gegenüber. Dies entspricht einem Fehlbetrag von € 77.500,-- Der Bürgermeister Dr.H.Schwaiger |
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