Sitzung vom 21.10.2005

An die
Amtstafel der                                                                                                        27.10.2005
Gemeinde Haigermoos 

Kundmachung

004-1

Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2005 kundgemacht:

Der Bericht des Obmannes GV Strohmeier von der am 7.10.2005 durchgeführten Ausschusssitzung für Kanalangelgegenheiten und örtliche Umweltfragen wird positiv zur Kenntnis genommen.

Der Bericht des Obmannes GR Schmidlechner  von der am 13. Oktober 2005 durchgeführten Ausschusssitzung für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und örtliche Raumplanung wird positiv zur Kenntnis genommen.

Folgende Änderungen der Kanalgebührenordnung wurde beschlossen:

§ 2 Abs. 1: Die Kanalanschlussgebühr wird nach Belastungseinheiten ermittelt. Eine Belastungseinheit entspricht einem Betrag von € 702,67 exkl. Mwst.     

§ 2 Abs. 2: Die Höhe der Anschlussgebühr richtet sich nach der Anzahl der Belastungseinheiten, beträgt jedoch je Kanalanschluss mindestens € 2.635,-- exkl. Mwst.

§ 4 Kanalbenützungsgebühren Abs.1 Ziff. 1.1 …….. für Liegenschaften, die von der Gemeinde Haigermoos ein Abwasserhausanschlusspumpwerk erhalten haben.

ab 1.1.2006: 1 m³ kostet € 2,82 exkl.Mwst.

                     Mindestgebühr: € 141,-- exkl. Mwst. (für 0–50 m³)

ab 1.1.2007: 1 m³ kostet € 2,97 exkl.Mest.

                     Mindestgebühr: € 148,50 exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

ab 1.1.2008: 1 m³ kostet € 3,12 exkl. Mwst.

                     Mindestgebühr: € 156,-- exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

ab 1.1.2009: 1 m³ kostet € 3,27 exkl. Mwst.

                     Mindestgebühr: € 163,50 exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

ab 1.1.2010: 1 m³ kostet € 3,42 exkl. Mwst.

                     Mindestgebühr: € 171,-- exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

Diese Gebühr betrifft den gemessenen Trinkwasserzulauf, abzüglich des für eine landwirtschaftliche Viehtränke verwendeten und durch gesonderten Zähler gemäß § 5, Z.4 erfassten Trinkwasser- zulaufes.

Anfallende Kosten für das Pumpwerk, wie z.B. Wartung, Strom, Reparatur, Versicherung, gegebenenfalls Austausch des Pumpwerkes sind von den Liegenschaftseigentümern zu tragen.

Zif. 1.2: für Liegenschaften, die von der Gemeinde Haigermoos kein Abwasserhausan- schlusspumpwerk erhalten haben, da die anfallenden Abwässer im freien Gefälle einem Freispiegel- kanal zugeleitet werden können. Die Kanalbenützungsgebühr pro m³ steigert sich zu § 4 Abs. 1
Zif. 1.1 jeweils um 11 %, daher:

ab 1.1.2006: 1 m³ kostet € 3,13 exkl. Mwst.
                     Mindestgebühr: € 156,50 exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

ab 1.1.2007: 1 m³ kostet € 3,30 exkl. Mwst.
                     Mindestgebühr: € 165,-- exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

ab 1.1.2008: 1 m³ kostet € 3,46 exkl. Mwst.
                     Mindestgebühr: € 173,-- exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

ab 1.1.2009: 1 m³ kostet € 3,63 exkl. Mwst.
                     Mindestgebühr: € 181,50 exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

ab 1.1.2010: 1 m³ kostet € 3,80 exkl. Mwst.
                     Mindestgebühr: € 190,-- exkl. Mwst. (für 0-50 m³)

Diese Gebühr betrifft den gemessenen Trinkwasserzulauf, abzüglich des für eine landwirtschaftliche Viehtränke verwendeten und durch gesonderten Zähler gemäß § 5, Z.4 erfassten Trinkwasserzulaufes.

Alle anderen Punkte sollen gleich belassen werden.

Vorbehaltlich einer finanziellen Zusage durch das Amt der OÖ. Landesregierung sollen im Jahr 2006 folgende Gemeindestraßen saniert werden:

- Ringerschinger-Gemeindestraße mit einer Länge von ca. 700 Meter und einem Betrag von
  ca. € 41.294,-- inkl.Mwst.

- Hehermooser-Gemeindestraße mit einer Länge von ca. 80 Meter und einem Betrag von
  ca. € 5.920,-- inkl.Mwst.

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Haigermoos und dem Maschinenring-Service über den Winterdienst hinsichtlich der Schneeräumung und Streuung im ganzen Gemeindegebiet von Haigermoos wurde abgeschlossen. Als Jahresgrundpauschale (Mindestsatz) wird ein Betrag von
€ 1.000,-- für die Bereitschaft und die Übernahme der Haftung gemäß Punkt III. dieses Vertrages vereinbart, wobei die Hälfte des vereinbarten Betrages für tatsächlich geleistete Regiestunden gegen verrechnet wird. Von den verbleibenden 50 % (€ 500,-) werden € 250,- an den durchführenden Landwirt als Bereitschaftspauschale ausbezahlt und € 250,- als Haftungspauschale vom Maschinenring-Service einbehalten.

Als Stundensatz wird gleichgültig ob an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtstunden ein Betrag von
€ 47,-- bei maschineller Räumung mit Traktor und € 54,-- bei Streuung mit dem Traktor vereinbart.

Im Jahr 2006 werden folgende Bedarfszuweisungsanträge gestellt:
Priorität 1: Errichtung eines Gemeindezentrums inkl. Volksschulsanierung im Betrag von
                 € 3.002.200,-- inkl.Mwst.
Priorität 2: Überdachung von Asphaltbahnen des Eisschützenvereins im Betrag von € 45.000,-
Priorität 3: Gemeindestraßensanierung im Betrag von € 47.300,--
Priorität 4: Ankauf eines neuen Schneepfluges im Betrag von € 12.000,--
 

Ein Wärmelieferungsübereinkommen für das geplante Gemeindezentrum sowie des Volksschulgebäudes mit der Bioenergie OÖ. wie in der letzten GR-Sitzung beschlossen, wird erst abgeschlossen,  wenn genauere Berechnungen und geänderte Vertragspunkte vorliegen.

Der Nachtragsvoranschlag für 2005 wurde wie folgt angenommen:

Ordentlicher Haushalt:

Dem Einnahmebetrag im ordentlichen Haushalt von € 830.900,-- stehen Ausgaben in der Höhe von € 908.400,-- gegenüber. Dies entspricht einem Fehlbetrag von € 77.500,--
Der außerordentliche Haushalt weist folgende Vorhaben aus:
-Brunnensanierung beim Volksschulgebäude:
  Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 6.900,-- (Restbetrag für 2005)
-Straßensanierungsmaßnahmen:
Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 26.800,--, der Überschuss in der Höhe von
€ 9.000,-- wird einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
-Grundstück Gemeindezentrum:
Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 47.200,-- (2.Teilbetrag), das Grundstück ist somit ausfinanziert.
-Abwasserbeseitigungsanlage:
Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 250.800,--
 

Der Bürgermeister

Dr.H.Schwaiger

BM1a06
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zuletzt geaendert am 30.06.2009