Sitzung vom 11.5.2006

Kundmachung

004-1

Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. Werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 11. Mai 2006 kundgemacht:

Der Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 24. April 2006 wird vom gesamten Gemeinderat positiv zur Kenntnis genommen.  

Der Bericht über die Sitzung des Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und örtliche Raumplanung vom 28. April 2006 wird vom gesamten Gemeinderat positiv zur Kenntnis genommen.

In der Zeit von 1. Mai bis 30. September dürfen  im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Haigermoos Gastgärten, die sich auf öffentlichen Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, jedenfalls von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden. Gastgärten, die sich weder auf öffentlichen Grund befinden noch an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 09.00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden.

Die Abfallgebührenordnung wird in  § 2 Höhe der Gebühren ab 1. Juni 2006 wie folgt geändert:
Die Abfallgebühr beträgt

a.)

je abgeführtem Abfallsack mit  60 Liter Inhalt

(bleibt gleich)  7,00 €

b.)

je abgeführter Abfalltonne mit 90 Liter Inhalt

9,14 €

c.)

je abgeführte Abfalltonne mit 110  Liter Inhalt

10,80 €

d.)

je abgeführte Abfalltonne mit 120 Liter Inhalt    

11,63 €

e.)

je abgeführtem Abfall-Container mit einem Inhalt von 1.100 Liter

89,61 €



Der Erlass des Amtes der oö. Landesregierung vom 7. Februar 2006 betreffend der Verlängerung bis 31.12.2010 des tilgungsfreien Zeitraumes der gewährten Investitionsdarlehen, welche seit dem Jahre 1981 an Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften und Firmen für Siedlungswasserbauten gewährt wurden, wird positiv zur Kenntnis genommen.

Die Vereinbarung vom 7. März 2006 betreffend Grundtausch Scharinger Annemarie mit der Gemeinde Haigermoos betreffend des geplanten Gemeindezentrums wurde abgeschlossen.

Der Vertrag betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht für den Neubau des Gemeindezentrums mit Herrn Dipl.Ing. Thalmeier aus Hallein wurde abgeschlossen.

Gegen den Willen der Gemeinde jedoch bei sonst drohenden Folgen wurde das Verfahren betreffend der Umwidmung von Grünland auf Bauland bei Lindner bzw. Dr. Götzinger in Weyer (Stein) zurückgezogen.

Der Flächenwidmungsplan Nr. 4 samt dem ÖEK Nr. 2 ohne die Dorfgebietsänderung Lindner und Dr. Götzinger in Weyer (Stein) wurde beschlossen. Alle anderen Änderungen wurden gleich belassen.

Die Rücklage Kanal-Annutitätenzuschüsse im Betrag von € 180.620,- soll aufgelöst und wie folgt verwendet werden:

  • Ca. 6.000,- für die zweckgebundene Sanierung der Hehermooser Gemeindestraße (Kanalschaden)
  • Ein kleiner Teil zur vorläufigen Zwischenfinanzierung des Abganges der Straßensanierung 2006
  • Der Restbetrag zur Tilgung des Kanaldarlehens

Der Bericht der  BH Braunau/Inn vom 21. Februar 2006 zur Prüfung des Voranschlages 2006 wird positiv zur Kenntnis genommen.

Der Bericht der BH Braunau/Inn vom 10. April 2006 zur Prüfung des Rechnungsabschlusses 2005 wird positiv zur Kenntnis genommen.

Vereine, die im Jahr 2005 die Vereinsförderung erhalten haben, soll auch zukünftig die Vereinsförderung in der Höhe von € 60,- gewährt werden. Als Nachweis ist eine entsprechende Rechnung, die keine Wirtshausrechnung sein darf, zumindest in dieser Höhe zu erbringen.

Dem Verein Seelentium wird für die Jahre 2006 bis 2008 beigetreten und dafür 50 Cent pro Einwohner also € 272,50 pro Jahr entrichtet.

-Es besteht grundsätzliches Interesse an der Beteiligung an einer Leader-Region und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei Erarbeitung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Leader-Region (voraussichtlicher Name Seelentium)

-Zum Leader-Programm 2007-2013 wird die Steuerungsgruppe (BR Ferdinand Tiefnig, BGM Karl Lugmayr, BGM Gerhard Holzner, BGM Dr. Hans Schwaiger) legitimiert, die Gemeinden bei den Vorbereitungsarbeiten zu vertreten.

-Es wird ein einmaliger Betrag von € 1,- pro Einwohner (Einzahlung des Betrages auf das Sparbuch-Konto: 31.880.297 bei der Raiffeisenbank Oberes Innviertel, BLZ: 34370, Bankstelle St.Pantaleon-Haigermoos) zur Erarbeitung des Regionalen Entwicklungsplanes durch ein externes Planungsbüro bereit gestellt.

Der Bürgermeister

Dr. H.Schwaiger

 

BM1a08

Gemeindeamt Haigermoos
Politischer Bezirk Braunau/Inn                                          
Datum: 25.4.2006
Telefon: 06277/8103, Fax DW: 4
e-mail:
gemeinde@haigermoos.ooe.gv.at

Zahl: 004-1

Verständigung

Sie werden höflich zu der am Donnerstag, den 11. Mai 2006 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Haigermoos stattfindenden Sitzung des Gemeinderates eingeladen.

 

Tagesordnung:

  • Bericht des Obmannes des örtlichen Prüfungsausschusses
  • Bericht des Obmannes des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und örtliche Raumplanung
  • Gastgartenöffnungszeiten – Verordnung
  • Änderung der Abfallgebührenordnung
  • Erlass der Landesregierung – Darlehen an Gemeinden zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
  • Gemeindezentrum Haigermoos - Vereinbarung mir Frau Annemarie Scharinger betreffend Grundteilung
  • Gemeindezentrum Haigermoos/Dipl.-Ing. Thalmeier – Vertrag betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht
  • Flächenwidmungsplan Nr. 4 samt ÖEK Nr. 2 – Zurückziehung des Verfahrens im Ortsteil Weyer (Stein)
  • Flächenwidmungsplan Nr. 4 samt ÖEK Nr. 2 – geänderte Beschlussfassung
  • Auflösung und Verwendung der Rücklage Annuitätenzuschüsse der Kommunalkredit für die ABA Haigermoos
  • Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn – Überprüfung des Voranschlages 2006
  • Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn – Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2005
  • Vereinsförderungen
  • Mitgliedschaft bei der LEADER-Region/“Seelentium“
  • Allfälliges

Um pünktliches und verlässliches Erscheinen wird gebeten. Sollten Sie an der Teilnahme verhindert sein, so werden Sie gebeten, das Gemeindeamt unter Mitteilung des Verhinderungsgrundes unverzüglich zu benachrichtigen, damit das Ersatzmitglied einberufen werden kann. Bei Ausschusssitzungen ist das Ersatzmitglied selber zu verständigen.

Der Bürgermeister:

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zuletzt geaendert am 30.06.2009