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Kundmachung 004-1 Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. Werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 11. Mai 2006 kundgemacht: Der Bericht über die Prüfungsausschusssitzung vom 24. April 2006 wird vom gesamten Gemeinderat positiv zur Kenntnis genommen. Der Bericht über die Sitzung des Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten und örtliche Raumplanung vom 28. April 2006 wird vom gesamten Gemeinderat positiv zur Kenntnis genommen. In der Zeit von 1. Mai bis 30. September dürfen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Haigermoos Gastgärten, die sich auf öffentlichen Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, jedenfalls von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden. Gastgärten, die sich weder auf öffentlichen Grund befinden noch an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 09.00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden. Die Abfallgebührenordnung wird in § 2 Höhe der Gebühren ab 1. Juni 2006 wie folgt geändert: a.) je abgeführtem Abfallsack mit 60 Liter Inhalt (bleibt gleich) 7,00 € b.) je abgeführter Abfalltonne mit 90 Liter Inhalt 9,14 € c.) je abgeführte Abfalltonne mit 110 Liter Inhalt 10,80 € d.) je abgeführte Abfalltonne mit 120 Liter Inhalt 11,63 € e.) je abgeführtem Abfall-Container mit einem Inhalt von 1.100 Liter 89,61 € Die Vereinbarung vom 7. März 2006 betreffend Grundtausch Scharinger Annemarie mit der Gemeinde Haigermoos betreffend des geplanten Gemeindezentrums wurde abgeschlossen. Der Vertrag betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht für den Neubau des Gemeindezentrums mit Herrn Dipl.Ing. Thalmeier aus Hallein wurde abgeschlossen. Gegen den Willen der Gemeinde jedoch bei sonst drohenden Folgen wurde das Verfahren betreffend der Umwidmung von Grünland auf Bauland bei Lindner bzw. Dr. Götzinger in Weyer (Stein) zurückgezogen. Der Flächenwidmungsplan Nr. 4 samt dem ÖEK Nr. 2 ohne die Dorfgebietsänderung Lindner und Dr. Götzinger in Weyer (Stein) wurde beschlossen. Alle anderen Änderungen wurden gleich belassen. Die Rücklage Kanal-Annutitätenzuschüsse im Betrag von € 180.620,- soll aufgelöst und wie folgt verwendet werden:
Der Bericht der BH Braunau/Inn vom 21. Februar 2006 zur Prüfung des Voranschlages 2006 wird positiv zur Kenntnis genommen. Der Bericht der BH Braunau/Inn vom 10. April 2006 zur Prüfung des Rechnungsabschlusses 2005 wird positiv zur Kenntnis genommen. Vereine, die im Jahr 2005 die Vereinsförderung erhalten haben, soll auch zukünftig die Vereinsförderung in der Höhe von € 60,- gewährt werden. Als Nachweis ist eine entsprechende Rechnung, die keine Wirtshausrechnung sein darf, zumindest in dieser Höhe zu erbringen. Dem Verein Seelentium wird für die Jahre 2006 bis 2008 beigetreten und dafür 50 Cent pro Einwohner also € 272,50 pro Jahr entrichtet. -Es besteht grundsätzliches Interesse an der Beteiligung an einer Leader-Region und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei Erarbeitung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Leader-Region (voraussichtlicher Name Seelentium) -Zum Leader-Programm 2007-2013 wird die Steuerungsgruppe (BR Ferdinand Tiefnig, BGM Karl Lugmayr, BGM Gerhard Holzner, BGM Dr. Hans Schwaiger) legitimiert, die Gemeinden bei den Vorbereitungsarbeiten zu vertreten. -Es wird ein einmaliger Betrag von € 1,- pro Einwohner (Einzahlung des Betrages auf das Sparbuch-Konto: 31.880.297 bei der Raiffeisenbank Oberes Innviertel, BLZ: 34370, Bankstelle St.Pantaleon-Haigermoos) zur Erarbeitung des Regionalen Entwicklungsplanes durch ein externes Planungsbüro bereit gestellt. Der Bürgermeister Dr. H.Schwaiger
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Gemeindeamt Haigermoos Zahl: 004-1 Verständigung Sie werden höflich zu der am Donnerstag, den 11. Mai 2006 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Haigermoos stattfindenden Sitzung des Gemeinderates eingeladen.
Tagesordnung:
Um pünktliches und verlässliches Erscheinen wird gebeten. Sollten Sie an der Teilnahme verhindert sein, so werden Sie gebeten, das Gemeindeamt unter Mitteilung des Verhinderungsgrundes unverzüglich zu benachrichtigen, damit das Ersatzmitglied einberufen werden kann. Bei Ausschusssitzungen ist das Ersatzmitglied selber zu verständigen. Der Bürgermeister: |
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