Sitzung vom 22.8.2006

Kundmachung

004-1

Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. August 2006 kundgemacht:

Der Auftrag zur Zusammenarbeit für den Bereich: Ausgliederung und Gründung einer KEG wird an die Wirtschaftsprüfer Leitner & Leitner übergeben. 

Die rechtliche Begleitung des Projektes Gemeindezentrum im Rahmen des KEG-Modells wird durch die Rechtsanwälte Saxinger Chalupsky Weber & Partner (SCWP) durchgeführt.

Die "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KEG" wird errichtet und die Gemeinde wird sich als Kommanditistin beteiligen. Der Gesellschaftsvertrag soll in der vorliegenden Form beschlossen werden.

  • Die Gemeinde Haigermoos überträgt  der "Verein zur Förderung der Infrastruktur der
  • Gemeinde Haigermoos & Co KEG" die Aufgabe der Errichtung und Verwaltung von
  • Gebäudeinfrastruktur von kommunalen Verwaltungsgebäuden, von Volksschulen samt
  • Kindergärten sowie des Feuerwehrwesens.
  • Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die Grundstücke 722/1, 722/2, 722/3 (alle EZ 131)
  • sowie 722/4 (EZ170) in Form einer Sacheinlage mit gesondertem Einbringungsvertrag in die
  • VFI Gemeinde Haigermoos & Co KEG einzubringen.

Die im Amtsvortrag angeführten weiteren Beschlüsse und Schritte zur Umsetzung der Ausgliederung werden nach Eintragung der KEG im Firmenbuch in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu setzen sein.

Der Bürgermeister

Dr.H.Schwaiger

BM1a11
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zuletzt geaendert am 30.06.2009