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Kundmachung 004-1 Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. August 2006 kundgemacht: Der Auftrag zur Zusammenarbeit für den Bereich: Ausgliederung und Gründung einer KEG wird an die Wirtschaftsprüfer Leitner & Leitner übergeben. Die rechtliche Begleitung des Projektes Gemeindezentrum im Rahmen des KEG-Modells wird durch die Rechtsanwälte Saxinger Chalupsky Weber & Partner (SCWP) durchgeführt. Die "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KEG" wird errichtet und die Gemeinde wird sich als Kommanditistin beteiligen. Der Gesellschaftsvertrag soll in der vorliegenden Form beschlossen werden.
Die im Amtsvortrag angeführten weiteren Beschlüsse und Schritte zur Umsetzung der Ausgliederung werden nach Eintragung der KEG im Firmenbuch in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu setzen sein. Der Bürgermeister Dr.H.Schwaiger |
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