Sitzung vom 23.2.2007

Kundmachung

Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. Februar 2007 kundgemacht:
Der Bericht des Obmannes des örtlichen Prüfungsausschusses über die am 5. Februar 2007 stattgefundenen PA-Sitzung wird zur Kenntnis genommen.
Der Rechnungsabschluss 2006 wurde wie folgt beschlossen:

==> Ordentlicher Haushalt:

    • Einnahmen: 1.015.000,45 €
    • Ausgaben:  1.070.922,93 €
    • Sollabgang:  55.922,48 €

==> außerordentlicher Haushalt:

    • *Vorhaben Gemeindezentrum:
      • Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von 4.993,22 €
    • *Vorhaben Gemeindestraßen:
      • Einnahmen inklusive Sollüberschuss aus 2005 = 35.665,76 €
      • Ausgaben von 32.587,27 €, der Überschussbetrag von 3.078,49 € wird zweckgebunden für die Straßensanierungsmaßnahmen 2007 verwendet.
    • *Vorhaben Abwasserbeseitigungsanlage:
      • Den Einnahmen von 113.429,56 € stehen Ausgaben in der Höhe von 79.435,96 € gegenüber. Der Sollüberschuss in der Höhe von 33.993,60 € ist zweckgebunden im Jahr 2007 für die ABA Haigermoos zu verwenden.

Die Zusammenfassung des Prüfberichtes über die Einschau in die Gebarung im Jahr 2006 durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn wurde vom gesamten Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Förderungsvertrag vom 14.12.2006  zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit GmbH und dem Förderungsnehmer Gemeinde Haigermoos betreffend der ABA Haigermoos, Bauabschnitt 02 wurde angenommen. Von den Investitionskosten in der Höhe von 60.000,- € werden gesamt 20.864,- € in Form von Investitionskostenzuschüssen gefördert.

 Eine neue in Euro angepasste Lustbarkeitsabgabeverordnung wurde beschlossen.

Die Sitzungsgeld-Verordnung vom 21. November 2003 wurde in § 2 wie folgt geändert:
                 - Die Auszahlung des Sitzungsgeldes erfolgt halbjährlich -.

Die Vertragsergänzung zwischen dem Abfallunternehmen Firma Hadner und der Gemeinde Haigermoos wurde beschlossen. Der Vertrag wird ab 1.1.2007 abgeschlossen, der Abfall ist durch Firma Hadner zur Umladestation Neuhauser nach Riedersbach zu bringen.

Die Kanalgebührenordnung vom 21. Oktober 2005 wurde in § 3 unter Punkt 7.) wie folgt ergänzt:
Bereitstellungsgebühr: Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Kanalisation angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.
             Die Bereitstellungsgebühr beträgt einheitlich für alle Grundstücke € 0,14 pro m² (ohne Ust).

Der Sacheinlagevertrag zwischen der Gemeinde Haigermoos und der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG über die Einlage der Liegenschaft EZ 170, GB 40310 Haigermoos, im Ausmaß von 758 m² sowie die Grundstücke 722/1, 722/2 und 722/3, GB 40310 Haigermoos, im Ausmaß von zusammen 4.982 m², welche von der EZ 131 abgeschrieben und der EZ 170 zugeschrieben werden, jeweils samt den darauf errichteten Bauwerken (Volksschule samt Kindergarten und Lehrerwohnhaus) wurde beschlossen.

Die Gemeinde überträgt sämtliche Rechte und Pflichten aus folgenden Verträgen an die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG:

Vertrag mit Arch. Dipl.Ing. Karl Thalmeier betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht für den Neubau des Gemeindezentrums (samt VS-Sanierung) vom 11. Mai 2006.

Vorbehaltlich der Zusage der beantragten Fördermittel durch das Land OÖ wurde der Beschluss gefasst, die für das von der KG durchzuführende Bauvorhaben beantragten Fördermittel sowie die darin vorgesehenen Eigenmittel der Gemeinde in die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG als Gesellschafterzuschüsse einzubringen

Die Gemeinde Haigermoos erklärt sich bereit, durch Gesellschafterzuschüsse für eine ausreichende Liquidität der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG zu sorgen. Die Höhe der Zuschüsse sowie der Auszahlungszeitpunkt werden vom Gemeinderat bei Genehmigung des von der KG jährlich zu erstellenden Budgets oder bei Bedarf beschlossen

Die Gemeinde beschließt den Bestandvertrag über die Volksschule samt Kindergarten, den Bestandvertrag über das Lehrerwohnhaus sowie den Bestandvorvertrag über das Gemeindezentrum mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG.

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, der VFI Gemeinde Haigermoos & Co KG nach Maßgabe der Möglichkeiten weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung zu übertragen.

Die Gemeinde Haigermoos erklärt sich bereit, durch Gesellschaftereinlage für Unterstützung der Bautätigkeiten der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG zu sorgen. Die Höhe der Sach- und Arbeitsleistungen sowie der Einlagezeitpunkt werden vom Gemeinderat bei Feststehen der betragsmäßigen Höhe beschlossen.

Eine Freizeichnungserklärung der Gemeinde Haigermoos gegenüber dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos und Co KG wurde abgeschlossen. Diese Freizeichnungserklärung betrifft eine Haftungsfreistellung der Vorstandsmitglieder der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG, sofern diese Haftungsansprüche nicht auf Verstöße des Vereins gegen den KG-Vertrag, Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung oder Verstöße gegen Weisungen der Gemeinde zurückzuführen sind.

Die Gemeinde stimmt dem Abschluss des Kreditvertrages (Zwischenkredit) zwischen der Raiffeisenbank Oberes Innviertel und der VFI Gemeinde Haigermoos & Co KG zu. Es handelt sich um einen Betrag von 30.000,- € die Sollzinsen betragen 4,125 % p.a., der Betrag ist bis zum 31.12.2007 zurück zu bezahlen. Die Garantieerklärung wurde in der vorliegenden Form beschlossen.

Der Bürgermeister

Dr.H.Schwaiger

BM1a11

Kundmachung

Es wird kundgemacht, dass am Freitag, den 23.2.2007 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Haigermoos eine Sitzung des Gemeinderates stattfindet.

Tagesordnung:

    • Bericht des Obmannes des örtlichen Prüfungsausschusses
    • Rechnungsabschluss 2006
    • Gebarungseinschau der Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn 2006 – Prüfungsbericht
    • Kommunalkredit GmbH – Förderungsvertrag betreffend ABA Haigermoos, Bauabschnitt 2
    • Festsetzung der Lustbarkeitsabgabe – Verordnung
    • Änderung der Sitzungsgeld-Verordnung
    • Abfallunternehmen Hadner – Vertragsergänzung
    • Kanalgebührenordnung – Ergänzung (Bereitstellungsgebühr für unbebaute Grundstücke)
    • Einbringungsvertrag (Sacheinlagevertrag) zwischen der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG und der Gemeinde Haigermoos
    • Überbindungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Haigermoos und Arch. DI Thalmeier sowie der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG betreffend des Vertrages zur Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht vom 11. Mai 2006
    • Finanzierungsplan - Fördermittel durch das Land OÖ (Vorbehaltsbeschluss)
    • Gesellschafterzuschüsse – Bereiterklärung der Gemeinde Haigermoos zur ausreichenden Liquidität der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & CoKG
    • Bestandvertrag über die Volksschule samt Kindergarten, Bestandvertrag über das Lehrerwohnhaus sowie Bestandvorvertrag über das Gemeindezentrum zwischen der Gemeinde Haigermoos und der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & CoKG
    • Grundsatzbeschluss - Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung an der VFI der Gemeinde Haigermoos & CoKG
    • Gesellschaftereinlage – Bereiterklärung der Gemeinde Haigermoos zur Unterstützung der Bautätigkeit der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & CoKG
    • Freizeichnungserklärung – Haftungsfreistellung der Vorstandsmitglieder der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & CoKG
    • Raiffeisenbank Oberes Innviertel – Zustimmung zur Vergabe eines Zwischenkredites betreffend diverser Vorleistungen für den Bau des Gemeindezentrums (samt VS-Sanierung) an der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & CoKG – Garantieerklärung
    • Allfälliges

Es wird darauf hingewiesen, dass in die Verhandlungsschrift über diese öffentliche Sitzung nach der Genehmigung in der nächsten Sitzung von jedermann während der Amtsstunden im Gemeindeamt Einsicht genommen werden kann und Abschriften gegen Gebühr hergestellt werden können.

Der Bürgermeister

Dr.H.Schwaiger

BM1a11

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zuletzt geaendert am 30.06.2009