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Kundmachung Unter Hinweis auf § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. werden nachstehend die Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. Februar 2007 kundgemacht: ==> Ordentlicher Haushalt:
==> außerordentlicher Haushalt:
Die Zusammenfassung des Prüfberichtes über die Einschau in die Gebarung im Jahr 2006 durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn wurde vom gesamten Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Förderungsvertrag vom 14.12.2006 zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit GmbH und dem Förderungsnehmer Gemeinde Haigermoos betreffend der ABA Haigermoos, Bauabschnitt 02 wurde angenommen. Von den Investitionskosten in der Höhe von 60.000,- € werden gesamt 20.864,- € in Form von Investitionskostenzuschüssen gefördert. Eine neue in Euro angepasste Lustbarkeitsabgabeverordnung wurde beschlossen. Die Sitzungsgeld-Verordnung vom 21. November 2003 wurde in § 2 wie folgt geändert: Die Vertragsergänzung zwischen dem Abfallunternehmen Firma Hadner und der Gemeinde Haigermoos wurde beschlossen. Der Vertrag wird ab 1.1.2007 abgeschlossen, der Abfall ist durch Firma Hadner zur Umladestation Neuhauser nach Riedersbach zu bringen. Die Kanalgebührenordnung vom 21. Oktober 2005 wurde in § 3 unter Punkt 7.) wie folgt ergänzt: Der Sacheinlagevertrag zwischen der Gemeinde Haigermoos und der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG über die Einlage der Liegenschaft EZ 170, GB 40310 Haigermoos, im Ausmaß von 758 m² sowie die Grundstücke 722/1, 722/2 und 722/3, GB 40310 Haigermoos, im Ausmaß von zusammen 4.982 m², welche von der EZ 131 abgeschrieben und der EZ 170 zugeschrieben werden, jeweils samt den darauf errichteten Bauwerken (Volksschule samt Kindergarten und Lehrerwohnhaus) wurde beschlossen. Die Gemeinde überträgt sämtliche Rechte und Pflichten aus folgenden Verträgen an die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG: Vertrag mit Arch. Dipl.Ing. Karl Thalmeier betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht für den Neubau des Gemeindezentrums (samt VS-Sanierung) vom 11. Mai 2006. Vorbehaltlich der Zusage der beantragten Fördermittel durch das Land OÖ wurde der Beschluss gefasst, die für das von der KG durchzuführende Bauvorhaben beantragten Fördermittel sowie die darin vorgesehenen Eigenmittel der Gemeinde in die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG als Gesellschafterzuschüsse einzubringen Die Gemeinde Haigermoos erklärt sich bereit, durch Gesellschafterzuschüsse für eine ausreichende Liquidität der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG zu sorgen. Die Höhe der Zuschüsse sowie der Auszahlungszeitpunkt werden vom Gemeinderat bei Genehmigung des von der KG jährlich zu erstellenden Budgets oder bei Bedarf beschlossen Die Gemeinde beschließt den Bestandvertrag über die Volksschule samt Kindergarten, den Bestandvertrag über das Lehrerwohnhaus sowie den Bestandvorvertrag über das Gemeindezentrum mit der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG. Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, der VFI Gemeinde Haigermoos & Co KG nach Maßgabe der Möglichkeiten weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung zu übertragen. Die Gemeinde Haigermoos erklärt sich bereit, durch Gesellschaftereinlage für Unterstützung der Bautätigkeiten der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG zu sorgen. Die Höhe der Sach- und Arbeitsleistungen sowie der Einlagezeitpunkt werden vom Gemeinderat bei Feststehen der betragsmäßigen Höhe beschlossen. Eine Freizeichnungserklärung der Gemeinde Haigermoos gegenüber dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos und Co KG wurde abgeschlossen. Diese Freizeichnungserklärung betrifft eine Haftungsfreistellung der Vorstandsmitglieder der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Haigermoos & Co KG, sofern diese Haftungsansprüche nicht auf Verstöße des Vereins gegen den KG-Vertrag, Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung oder Verstöße gegen Weisungen der Gemeinde zurückzuführen sind. Die Gemeinde stimmt dem Abschluss des Kreditvertrages (Zwischenkredit) zwischen der Raiffeisenbank Oberes Innviertel und der VFI Gemeinde Haigermoos & Co KG zu. Es handelt sich um einen Betrag von 30.000,- € die Sollzinsen betragen 4,125 % p.a., der Betrag ist bis zum 31.12.2007 zurück zu bezahlen. Die Garantieerklärung wurde in der vorliegenden Form beschlossen. Der Bürgermeister Dr.H.Schwaiger |
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Kundmachung Es wird kundgemacht, dass am Freitag, den 23.2.2007 um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Haigermoos eine Sitzung des Gemeinderates stattfindet. Tagesordnung:
Es wird darauf hingewiesen, dass in die Verhandlungsschrift über diese öffentliche Sitzung nach der Genehmigung in der nächsten Sitzung von jedermann während der Amtsstunden im Gemeindeamt Einsicht genommen werden kann und Abschriften gegen Gebühr hergestellt werden können. Der Bürgermeister Dr.H.Schwaiger |
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