1. Zeckenschutzimpfungen

In Ergänzung zum letzten Rundschreiben der Gemeinde wird nun mitgeteilt, dass am Montag, den 27. März 2006 und am Dienstag, den 9, Mai 2006 jeweils um 11.30 Uhr in der Volksschule Haigermoos eine Zeckenschutzimpfung stattfindet. Die näheren Informationen darüber entnehmen Sie bitte der Beilage die jedem Haushalt zugestellt wird. Dieses Blatt ist auf der Rückseite auszufüllen und zur Impfung mitzunehmen.
Auch heuer wird, wie im vergangenen Jahr, von einem Bediensteten der Bezirkshauptmannschaft der entsprechende Betrag (abgezählt) in bar kassiert.
Außer zu Erstimpfungen können auch weitere Teilimpfungen und Auffrischungsimpfungen entgegen genommen werden. Bestätigungen zur Vorlage bei den Krankenkassen  werden bei der Impfung ausgestellt.  
Bitte dringend zur Impfung den Impfausweis mitnehmen.

  1. Vogelgrippe – wichtige Informationen
  2. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn informiert:

    Für die als Haustiere gehaltenen Vögel besteht ab sofort, vorläufig bis 30.4.2006 wieder Stallpflicht; dies bedeutet, dass Tierhalter als Haustiere gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintan gehalten wird und zu wild lebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
    Enten und Gänse sind von anderem Geflügel derart zu trennen, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
    Tierveranstaltungen sind der BH Braunau zu melden.
    Die Jagd auf Wildvögel ist, vorläufig bis 31.5.2006, verboten.
    Sollten im Gemeindegebiet von Haigermoos tote Vögel gefunden werden, sind diese umgehend entweder an Herrn BGM Dr. H. Schwaiger (Tel. 06277/8112) oder an Herrn VB Danner (Tel. 0664/4875596) zu melden. Bitte diese verendeten Tiere nicht selber ohne entsprechende Schutzbekleidung berühren. Totes Wassergeflügel wird durch die Genannten der Bezirkshauptmannschaft überbracht, andere verendete Wildvögel sind über die AVE- TKV Regau zu entsorgen.

Um Kenntnisnahme wird höflichst ersucht.

Mit freundlichen Grüßen

 

BGM Dr.H.Schwaiger

BM1a02
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zuletzt geaendert am 30.06.2009