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Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft
Es wird nochmals auf die näheren Bestimmungen des OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002 wie folgt hingewiesen: Rechtslage: Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen über 400 kw sowie die Lagerung von mehr als 5.000 l flüssiger Brennstoffe unterliegen einer Bewilligungspflicht nach den § 19 und 41 OÖ. LuftREnTG. Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen von mindestens 50 und bis zu 400 kw sowie die Lagerung von mehr als 1.000 l und bis zu 5.000 l flüssiger Brennstoffe sind anzeigepflichtig (§§ 21 und 42 OÖ. LuftREnTG). Anlagen, die diese Größe nicht erreichen, sind weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, unterliegen aber dennoch der Aufsicht der Behörde, also wie oben, auch des Bürgermeisters.
Verpflichtung der Betreiber von Heizungsanlagen: Die Betreiber von Heizungsanlagen sind verpflichtet, neu errichtete oder wesentlich geänderte Heizungsanlagen vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme überprüfen zu lassen (Überprüfung auch erforderlich, wenn die Heizungsanlage länger als ein Jahr stillgelegt war). Darüber hinaus gibt es eine wiederkehrende Überprüfungspflicht (§ 25 OÖ.LuftREnTG), die von der Brennstoffwärmeleistung der Feuerungsanlage abhängig ist:
- Feuerungsanlagen bis zu 15 KW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften,
- Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 15 KW, aber weniger als 50 KW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften und
- Feuerungsanlagen ab 50 KW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen.
Überprüfungsberechtigungen und Mängelbehebungen: Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Überprüfungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über eine Prüfnummer nach § 26 OÖ.LufrREnTG verfügen. Für die Abnahme und für die wiederkehrende Überprüfung ist jeweils ein Befund auszustellen. Diese Befunde sind vom Betreiber der Feuerungsanlage aufzubewahren und der Behörde bei Überprüfungen vorzuweisen. Die überprüfungsberechtigten Personen sind berechtigt, aber auch verpflichtet, alle Teile der Heizungsanlagen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist aber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass zur Überprüfung und Reinigung der Fänge und der Verbindungsstücke ausschließlich die Rauchfangkehrer berechtigt sind (§ 32 OÖ. LuftREnTG). Wenn bei einer wiederkehrenden Überprüfung vom Überprüfungsberechtigten Mängel festgestellt werden, so hat er den Betreiber der Heizungsanlage aufzufordern, diese Mängel beheben zu lassen. Wenn der Mangel nicht innerhalb der gleichzeitig festgesetzten Frist behoben wird oder wenn Gefahr in Verzug besteht, so hat der Überprüfungsberechtigte die Behörde (sprich Bürgermeister) unverzüglich zu verständigen. Die Behörde kann die Heizungsanlage sogar stilllegen lassen oder nicht entsprechende Brennstoffe entfernen lassen.
Verbot des Verbrennens diverser Materialien: Aufgrund des BGBL Nr. 405/1993 idF I Nr. 08/2001 ist sowohl das flächenhafte als auch das punktuelle Verbrennen von biogenen Materialien (z.B. biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich) verboten. Aufgrund des Bundesluftreinhaltegesetzes BGBL Nr.137/2002 sowie des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBL Nr. 101/2002 ist auch das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten (Beispiele: Verbrennen von Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacken, synthetische Materialien, nicht naturbelassenes (behandeltes) Holz, Verbundstoffe und sonstige die Luft verunreinigende Stoffe).
Jemand, der sich nicht an diese Verbrennungsverbote hält, begeht eine Verwaltungsübertretung, die empfindliche Strafen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde nach sich ziehen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird höflichst ersucht.
Illegale Abfallsammlung durch Nichtberechtigte Die Umweltrechtsabteilung des Landes OÖ. teilt der Gemeinde mit Erlass vom 29. Juni 2006 folgendes mit: Sperrige Abfälle i.S.d. OÖ. AWG 1997 bzw. Problemstoffe i.S.d. AWG 2002 sind ausschließlich zu den von der Gemeinde oder vom Bezirksabfall- verband genannten Abfallsammelstellen abzuliefern. Andere Sammler (z.B. wie oftmals so genannte „ungarische Kleinmaschinenbrigarden“) verfügen über keine Sammelberechtigung und haben daher keine Sammelerlaubnis. Abfallbesitzer, die sich daran nicht halten, riskieren im Fall einer Weitergabe von nicht gefährlichen Abfällen an Nichtberechtigte eine Geldstrafe in Höhe von € 360 bis € 7.270,--, bei der Weitergabe von gefährlichen Abfällen sogar eine Geldstrafe in Höhe von € 730,- bis € 36.340,-. Bitte um Beachtung!
Bezirksrauchfangkehrermeisterin Adelheid Hackl – Feuerstättenüberprüfung Frau Bezirksrauchfangkehrermeisterin Adelheid Hackl teilt dem Gemeindeamt mit, dass in nächster Zeit in Haigermoos wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenüberprüfungen aufgrund § 25 des OÖ. LuftREnTG durchgeführt werden. Auf den Punkt 1. dieses Rundschreibens wird verwiesen. Die Gemeinde ersucht die Bevölkerung den Rauchfangkehrer zu unterstützen, damit ein reibungsloser Ablauf dieses gesetzlichen Erfordernisses gewährleistet ist.
Abgabe von Biomüll Die Gemeinde ersucht die Bevölkerung, künftig Biomüll nicht mehr in Plastiksackerl abgefüllt zu unserem Biomüllbetreiber Schmidlechner nach Weyer zu bringen. Biotonnen sind beim Gemeindeamt zum Preis von € 11,-- pro Tonne erhältlich.
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Im Zeitraum Mai bis Oktober dieses Jahres werden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen flächendeckende Aktualisierungen der Österreichischen Karte 1:50000 durchgeführt. Es wird ersucht, die mit der Erhebung beauftragten Beamten bei Bedarf zu unterstützen.
Abschlussprüfungen (Matura, etc.) Bitte dem Gemeindeamt diverse Abschlüsse (Matura, Sponsionen, Abschlussprüfungen udgl). bekannt geben. Die Mitteilungen werden gesammelt an die Braunauer Rundschau gemeldet und dienen dann wiederum zur Veröffentlichung im Jahresabschlussrundschreiben.
Fremdenverkehrsverein Haigermoos – neuer Vereinsvorstand Bei der Jahreshauptversammlung hat der Vereinsvorstand des Fremdenverkehrs- und Verschönerungsvereins Haigermoos folgenden neuen Vereinsvorstand gewählt: Obfrau: Renate Spick Obfrau-Stellvertreter: Otto Felber Schriftführerin: Mag. Helga Danner Schriftführerin-Stellvertreter: Mag. Helmut Kaltenegger Kassier: Günther Blüml Kassier-Stellvertreter: Josef Perschl Rechnungsprüfer: Johann Schwankner jun. Josef Kern
Weniger Verkehrszeichen – mehr Sicherheit In der letzten Gemeindezeitung des OÖ. Gemeindebundes darf ich Frau Dora Donosa ÖAMTC-Verkehrspsychologin wie folgt zitieren: „Die Aufnahmekapazität des Menschen ist begrenzt. Verkehrsteilnehmer können nur einen Teil der vorhandenen Informationen im Straßenverkehr aufnehmen, davon wiederum nur einen Teil verarbeiten und nur einen Bruchteil abspeichern. Bei einem Überangebot an Verkehrszeichen sind die Menschen schlichtweg überfordert, alle wirklich relevanten Informationen zu verarbeiten.“
Neue Hochsicherheitsreisepässe ab Juni 2006 Vor kurzem wurden in Österreich die neuen Hochsicherheitsreisepässe (EU-Reisepass mit Chip und biometrischen Daten) eingeführt. Diese sehen zwar gleich wie die „alten Reisepässe“ aus, die Antragstellung ist jedoch vielfach komplexer. Einige wichtige Neuerungen werden nachstehend aufgelistet:
Das Passbild muss den genauen Anforderungen entsprechen, z.B. Passbildgröße ausschließlich 45 x 35 mm Hochformat, färbig, nur noch 1 Stück, Passbild darf nicht älter als sechs Monate sein, genauer Augenabstand, keine Schatten im Bild usw., das heißt, unbedingt beim Fotografen nachfragen, ob er die entsprechenden Passbilder anfertigen kann.
- Die Unterschrift muss den üblichen Schriftzug aufweisen (z.B. wie bei einer Vertragsunterzeichnung) und darf nicht über den Scanner-Rahmen hinaus ragen.
- Aufgrund der genauen Sicherheitskontrollen dürfen Antragsformulare ausnahmslos nicht mehr nach Hause mitgegeben werden.
- Wird ein Pass für ein Kind beantragt und ist das Kind im Pass der Eltern eingetragen, so müssen die Pässe bei der BH vorgelegt werden und eine Streichung des Kindes im Reisepass hat zu erfolgen.
- Preis eines neuen Hochsicherheitsreisepasses: weiterhin € 69,--
- Express-Pass: € 100,--
- Notpass: € 69,--, gilt 6 Monate, man braucht 2 Fotos
- Kinderpass: € 26,--, Gültigkeit nach Alter des Kindes gestaffelt, max. 5 Jahre
- Ab 12 Jahren kann nur ein Hochsicherheitspass ausgestellt werden (€ 69,--)
- Dauer: Ab Antragstellung bei der Gemeinde ca. 14 Tage
- Bei Antragstellung direkt bei der BH Braunau: ca. 5 Tage
d.h. Reisepässe können nicht mehr sofort bei der BH Braunau ausgestellt und mitgenommen werden (z.B. für Urlaubende dringend nachsehen, ob der Reisepass noch Gültigkeit hat). Der Reisepass wird von der Staatsdruckerei angefertigt und wird per Post, mittels RSB, an den Antragsteller zugestellt. Der Pass wird nicht mehr an die Gemeinde gesendet. Momentan können Anträge nur bei der BH Braunau gestellt werden. Um Kenntnisnahme wird höflichst ersucht.
10. Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2006 – Information siehe Beilage
11. Mobile Hospiz des Roten Kreuzes siehe Beilage
12. Volksschule Haigermoos - Information siehe Beilage
13. Familienkarte/ÖBB Vorteilscard siehe Beilage
14. Waldtage in unserer Umgebung siehe Beilage
15. Computerkurse in der Hauptschule Ostermiething siehe Beilage
16. Informationsbroschüren kostenlos erhältlich Im Vorraum des Gemeindeamtes Haigermoos sind viele interessante Informationsbroschüren kostenlos erhältlich und können diese während der Amtsstunden jederzeit entnommen werden.
17. Neue Telefonnummer des Feuerwehrkommandanten Aufgrund der Festnetzabmeldung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haigermoos, Herrn HBI Johann Schwankner, wird hiermit die aktuelle Handynummer bekannt gegeben: 0664 – 91 30 106 Bitte diese Nummer notieren, da kein Eintrag ins Telefonbuch erfolgt (Firmenhandy). In Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an seine Gattin Gerlinde Schwankner unter: 0664 – 45 53 389 Die aktuelle e-mail-Adresse lautet: schwankner@innline.tv
18. FF Haigermoos – Frühschoppen am 13. August 2006 Zum bevorstehenden Frühschoppen der Freiwilligen Feuerwehr Haigermoos am 13. August 2006 hoffe ich auch im Namen der Gemeinde Haigermoos um zahlreiche Teilnahme. Die Einladung dazu entnehmen sie bitte der Beilage.
19. Schulbeginn- und Schulveranstaltungshilfe Auch im kommenden Schuljahr 2006/2007 wird es seitens des Landes Oberösterreich wieder Schulbeginn- und Schulveranstaltungshilfen geben. Die Formulare werden von der Volksschule Haigermoos verteilt. Das Gemeindeamt Haigermoos hat den Wohnsitz zu bestätigen und wird die Formulare dem Amt der OÖ. Landesregierung zusenden. Bitte höflichst um Kenntnisnahme.
20. Neue Leiterin der Volksschule Haigermoos – Frau Karin Eisschiel Am 4. Juli 2006 wurde Frau Karin Eisschiel zur neuen Leiterin der Volksschule Haigermoos ernannt. Die feierliche Dekretübergabe wurde im Redoutensaal des Theatercasinos in Linz durch Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer vorgenommen. Im Namen der Gemeinde Haigermoos gratuliere ich unserer neuen Direktorin Frau Karin Eisschiel und wünsche ihr alles Gute zum Wohle der Kinder der Volksschule Haigermoos.
21. Einführungsveranstaltung zum Defibrillator Am 29.6.2006 wurde der Gemeinde Haigermoos der bestellte Defibrillator durch das Rote Kreuz im Beisein des Sponsors Herrn Valentin David der Raiffeisenbank Oberes Innviertel übergeben. Der Defibrillator hängt bei der Raiffeisen-Filiale Haigermoos. Die Einführungsveranstaltung für alle interessierten Bürger findet statt am:
Mittwoch, den 19. Juli 2006 um 20.00 Uhr im Gasthaus Scharinger in Haigermoos
Um zahlreiche Teilnahme vor allem auch in Ihrem Interesse wird höflichst ersucht.
Gesunde Gemeinde Haigermoos – Hygienekurs Im Rahmen der Gesunden Gemeinde Haigermoos findet am Donnerstag, den 20. Juli 2006 um 20.00 Uhr im Festzelt der Landjugend ein Hygienekurs statt. Dieser Hygienekurs ist wichtig für freiwilliges Küchenpersonal und schadet niemandem.
23. 50-jähriges Bestandsjubiläum der Landjugend Haigermoos Die Landjugend Haigermoos feiert mit einem 3-tägigen Fest in der Zeit von 21. bis 23. Juli 2006 ihr 50-jähriges Bestandsjubiläum. Dazu wird ein Festzelt beim Sportplatz aufgestellt. Im Namen der Landjugend und der Gemeinde Haigermoos wird um zahlreiche Teilnahme an dieser Festlichkeit ersucht. Näheres siehe bitte Beilage.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Dr. Hans Schwaiger
Beilagen werden an die Haushalte zugesandt
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